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Die neue Wehrpflicht

Wir sehen die neue Wehrpflicht als Zwangsdienst, der dazu dient das Töten von Menschen zu üben, und gleichzeitig einen weiteren Schritt hin zur Militarisierung der deutschen Gesellschaft. Im Folgenden wollen wir einen Überblick über den aktuellen Stand und die Beratungsmöglichkeiten bieten.

Aktueller Stand der Wehrpflicht:

Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland wurde 2011 ausgesetzt, aber nicht vollständig abgeschafft. Das bedeutet, dass sie rechtlich weiterhin besteht, aber praktisch nicht mehr angewendet wird. Seitdem basiert der Dienst in der Bundeswehr auf Freiwilligkeit. Ende 2025 haben CDU und SPD aber das Wehrdienstmodernisierungsgesetz verabschiedet. Darin wird bereits ein Wieder-Scharfschalten der Wehrpflicht angekündigt, wenn sich nicht eine wahnsinnig hohe Zahl an Soldaten freiwillig meldet. Schon bald soll es jederzeit 270.000 aktive Soldaten plus 200.000 sofort einsetzbare Reservisten in Deutschland geben.

Damit ist vorgezeichnet, dass schon sehr bald Männer gegen ihren Willen zum Kriegsdienst eingezogen werden, weil nach allen Umfragen deutlich über 70 % der Jugendlichen auf keinen Fall als Soldaten in Kasernen, Schützengräben oder an die Steuerung von Kampfdrohnen wollen. Nötig ist dafür zwar ein zweites Gesetz – das können Bundestag und -rat aber in wenigen Wochen durchpeitschen.

Das seit 1. Januar 2026 gültige Gesetz schreibt vor, dass junge Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, verpflichtend gemustert werden. Aber es gibt zumindest für 2026 und eventuell auch noch einen großen Teil von 2027 eine Ausnahme: Wer den Kriegsdienst verweigert, wird seit 1.1.2026 nicht gemustert. Der Grund ist, dass der Staat seine derzeit geringe Musterungskapazität nicht durch KDVler „verstopfen“ will – er will schnell viele „taugliche“ Soldaten haben.

Außerdem erhalten alle 18-Jährigen seit Januar 2026 die Aufforderung online einen Fragebogen auszufüllen, mit dem sie für das Militär erfasst werden. Die ersten 18-jährigen haben diese Aufforderung bereits erhalten. Im Fragebogen finden sich u. a. Fragen zu Größe, Gewicht, Qualifikationen und ob man zur Bundeswehr will. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.

Neben der Zwangsmusterung und der Wehrerfassung für Männer ist mit dem neuen Gesetz auch die Wehrüberwachung zurückgekehrt. Die schränkt u.a. die Reisefreiheit ins Ausland ein.

Kriegsdienstverweigerung (KDV)

In Deutschland besteht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Es ist als Grundrecht in §4 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben und darf deshalb nicht gestrichen werden. Der Staat stellt für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer allerdings ziemlich willkürliche Anforderungen an die Begründung, die eingereicht werden muss. Deswegen bieten wir Beratungen zum Thema Kriegsdienstverweigerung an.

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